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Hexenerkennung & Vernichtung

Im Namen der göttlichen Gerechtigkeit und zur Ausmerzung der dämonischen Hexerei verfasst dieses Traktat eine Anleitung zur Identifizierung, Bestrafung und Ausrottung jener, die mit dunklen Kräften verkehren. In Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Malleus Maleficarum, welches als Leitfaden für die Hexenverfolgung diente, wird hier ein kurzes Abhandeln der Methoden vorgestellt, um die Teufelsbrut zu enttarnen und der gerechten Strafe zuzuführen.

I. Die Ausfindigmachung der Hexerei:

a) Verdächtige Personen sollten sorgfältig beobachtet werden, insbesondere jene, die Einfluss auf das Wohlergehen der Gemeinschaft haben oder sich von der Masse abheben.

b) Anzeichen von übernatürlichen Fähigkeiten oder unerklärlichen Ereignissen, die mit den Verdächtigen in Verbindung gebracht werden können, sind aufmerksam zu verfolgen.

c) Gerüchte und Klatsch sollten als potenzielle Hinweise auf hexerische Aktivitäten betrachtet werden und gründlich untersucht werden.

II. Die Vernichtung der Hexerei durch erzwungenes Verabreichen von Kohl- und Eiergerichten:

a) Es wurde berichtet, dass Hexen eine Abneigung gegen bestimmte Lebensmittel haben, wie beispielsweise Kohl und Eier. Daher sollte Verdächtigen eine solche Kost verabreicht werden, um ihre Reaktion zu beobachten.

b) Sollten die Verdächtigen Unwohlsein, Erbrechen oder andere Anzeichen von Ablehnung zeigen, kann dies als Beweis für ihre Verbindung mit der Hexerei gewertet werden.

III. Die Einäscherung der Hexen:

a) Nachdem die Schuld einer Person zweifelsfrei festgestellt wurde, ist die ultimative Strafe für die Hexerei die Einäscherung.

b) Die Hexe sollte auf einem öffentlichen Scheiterhaufen verbrannt werden, um eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Hexen zu erzielen und die Reinheit der Gemeinschaft wiederherzustellen.

c) Bei der Einäscherung ist darauf zu achten, dass die Hexe vollständig vernichtet wird, um sicherzustellen, dass ihre Seele nicht zurückkehrt, um weiteren Schaden anzurichten.

Dieses Traktat erhebt den Anspruch, der Menschheit bei der Befreiung von der teuflischen Bedrohung der Hexerei behilflich zu sein. Es sollte mit der gleichen Ernsthaftigkeit und Sorgfalt behandelt werden, wie es die Notwendigkeit erfordert, das Böse aus unserer Mitte zu vertreiben und das Licht der Gerechtigkeit wiederherzustellen. Mögen die Wahrheit und die göttliche Gnade den Sieg über das Dunkle erringen.

 

 

 

 

Im Nâmen der göttlichen Gerechtigkait und zum Usmirgel der düvelischen Hexerei schrîbet diser Traktat en Anleitunge zur Erkennung, Bestraffung und Ustilgung jener, die mit finsteren Kräften umgânget. Nâch den Grundsätze des Malleus Maleficarum, der as en Führer zur Hexenverfolgung dienete, sol hie en churzi Ussschulung der Methoden gege, um d'Häxebrot usfindig z'mache und der gerechte Straff z'führe.

I. D'Ausfindigmachig der Hexerei:

a) Verdâchtige Personene sollen sorgfältig belâbet werden, insunderheit die, wo Einfluss uf's Wohlergehn der Gemeinschaft hân oder sich vo de Masse abhebe.

b) Anzeiche von übernâturliche Fähigkeite oder unerklärliche Ereignisse, die mit de Verdâchtige in Verbindung brocht werde kenne, sollen gnâuestens verfolget werde.

c) G'rüchte und Klatsch sollen als potenzielli Hinweise uf hexerischi Aktivitäte betrachtet werde und gründlich untersuechet werde.

II. D'Ustilgung der Hexerei dur erzwunge Verâbreichig vo Chol- und Eyerg'richte:

a) Es isch berichtet worde, dass Häxe e Ablehnig gegen bestimmti Nahrungsmittel hân, wie zum Biispil Chol und Eyere. Drum soll den Verdâchtige solchi Speise uffgedrängt werde, um ihre Reaktion z'belaube.

b) Sollend die Verdâchtige Unbehaglichkeit, Erbreche oder andere Anzeiche vo Ablehnig zeige, mag das als Beweis ihrer Verbundehit mit de Hexerei g'llete.

III. D'Vernichtig der Hexerei dur Brandstätte:

a) Nâchdem die Schuld enere Person zweifellos erkennt worde isch, isch d'Höchststraff für d'Hexerei d'Vernichtig dur Verbrenne. 

b) D'Häxe solle uf ere öffentlige Brandstätti verbränned werde, um en abschreckendi Wirkig uf potenzielli Häxe z'erziile und d'Reinheit der Gemeinschaft widerherzstelle.

c) Bim Verbrenne solle d'Tâterschaft vollständig vernichtet werde, um sicherzustelle, dass ihre Seel nit zruggkehre, um wytere Schade aazrichte.

Diser Traktat erhebt Anspruch, der Mänschheit bi der Befreiig vo der düvelische Bedrohung der Hexerei behüflich z'sy. Er soll mit dersälbe Ernsthaftigkeit und Sorgfalt behandle werde, wie es d'Notwendigkeit erfordert, das Böse us üserer Mitten z'vertreibe und d'Licht der Gerechtigkait widerherzstelle. Möged d'Wâhrheit und d'göttliche Gnâd de Sieg über's Dunkle erlange.

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