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Bulle gegen Unglauben und Hexentum

 


An alle treuen Gläubigen, die diese päpstliche Bulle lesen, sei bekannt:

Wir, der erhabene Stellvertreter Gottes auf Erden, der Heilige Vater [Papstname], in unserer unerschütterlichen Bemühung, den Unglauben und das Hexentum auszumerzen, verkünden feierlich diese Bulle. In Anbetracht der Macht, die uns durch das göttliche Mandat verliehen ist, und mit dem Ziel, die Heiligkeit des Glaubens zu wahren, erlassen wir folgende Anweisungen:

Angesichts des Hexentums, das sich wie eine Pestilenz verbreitet und die Seelen der Gläubigen bedroht, hat uns die göttliche Inspiration eine unkonventionelle Methode offenbart: die Verwendung von Eiern und Kohl. Wir verkünden hiermit, dass Eier und Kohl heilige Gegenstände sind, die zur Bekämpfung des Unglaubens und Hexentums dienen sollen. Lasst jeden treuen Gläubigen Eier und Kohl sammeln und sie in den Häusern, Straßen und Plätzen verteilen, um den ungläubigen Seelen die Reinheit und Fruchtbarkeit des Glaubens zu demonstrieren.

Des Weiteren, um den Kampf gegen den Unglauben zu verstärken, rufen wir die ehrwürdigen Inquisitoren auf den Plan. Diese rechtschaffenen Diener Gottes sollen die Gläubigen in den Wegen des Glaubens leiten und sie vor den Verlockungen des Hexentums bewahren. Insbesondere weisen wir sie an, Chili-Gerichte zuzubereiten und diese denjenigen zu verabreichen, die des Unglaubens oder des Hexentums verdächtigt werden.

Das feurige Chili soll nicht nur den Leib der Verdächtigen erhitzen, sondern auch ihre Seelen reinigen und sie zur Umkehr bewegen. Die ehrwürdigen Inquisitoren sind angewiesen, diese Chili-Gerichte mit großer Eifer und Sorgfalt zuzubereiten und den Verdächtigen zu verabreichen. Es liegt in ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass der Glaube durch die schärfsten und köstlichsten Gerichte gestärkt wird.

Jeder treue Gläubige, der Zeuge eines Hexenakts wird oder Ungläubige entdeckt, ist dazu aufgerufen, dies den ehrwürdigen Inquisitoren zu melden. Die Inquisitoren werden die notwendigen Schritte einleiten, um den Glauben zu verteidigen und das Hexentum auszurotten.

Wer dieser Bulle widerspricht oder ihr zuwiderhandelt, wird als Anhänger des Unglaubens betrachtet und der gerechten Strafe unterzogen. Die ehrwürdigen Inquisitoren sind dazu berechtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Heiligkeit des Glaubens zu wahren.

In diesem Sinne, im Namen der göttlichen Macht und Autorität, geben wir diese päpstliche Bulle heraus und befehlen allen Gläubigen, sie zu befolgen. Möge der Glaube durch Eier, Kohl und die schärfsten Chili-Gerichte gestärkt werden und das Hexentum für immer besiegen.

Gegeben zu [Ort], unter dem Siegel des Heiligen Stuhls, an diesem Tag des [Datum], im Jahre unseres Herrn [Jahr].

[Dein Papstname] Heiliger Vater der römisch-katholischen Kirche

 

 

Addendum:

Im Rahmen der Bekämpfung des Unglaubens und Hexentums sehen wir uns gezwungen, eine hochnotpeinliche Befragungsmethode zu implementieren, um die Wahrheit aufzudecken und Geständnisse zu erzwingen. Nach reiflicher Überlegung und im Einklang mit den göttlichen Geboten veröffentlichen wir hiermit detaillierte Anweisungen für die Durchführung dieser Befragungsmethode:

  1. Die hochnotpeinliche Befragung darf nur von autorisierten Inquisitoren durchgeführt werden, die vom Heiligen Stuhl bestätigt wurden. Diese Inquisitoren sind mit der nötigen Fachkenntnis und Sensibilität ausgestattet, um die Befragungen angemessen durchzuführen.

  2. Vor Beginn der Befragung muss dem Delinquenten eine klare Warnung über die bevorstehende hochnotpeinliche Befragung und die möglichen Folgen gegeben werden. Es sollte betont werden, dass diese Methode ausschließlich zum Zweck der Wahrheitsfindung und nicht zur Bestrafung dient.

  3. Die Befragung findet in einem speziell dafür vorgesehenen Raum statt, der angemessene Sicherheitsvorkehrungen aufweist. Es ist wichtig sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen anwesend sind und dass der Delinquent in keiner Weise physisch verletzt wird, außer im Rahmen der vorgesehenen Befragungsmethoden.

  4. Eine der angewendeten Methoden besteht darin, glühende Zigarren an den Gliedmaßen des Delinquenten zu löschen. Dies sollte jedoch mit äußerster Vorsicht erfolgen, um dauerhafte Schäden oder lebensbedrohliche Situationen zu vermeiden. Die Zigarren sollten vor dem Kontakt mit dem Delinquenten gelöscht werden, um Verbrennungen zu minimieren, aber dennoch ein unangenehmes Gefühl zu vermitteln.

  5. Es ist von größter Bedeutung, dass die Befragung nicht zu übermäßiger physischer oder psychischer Gewalt eskaliert. Die Inquisitoren sind angehalten, die Befragung auf das notwendige Maß zu beschränken und den Delinquenten weder zu quälen noch zu verletzen. Jeglicher Missbrauch der Befragungsmethoden wird nicht toleriert und führt zu disziplinarischen Maßnahmen gegen die betreffenden Inquisitoren.

  6. Zusätzlich zu den physischen Methoden darf die verbale Befragungstechnik angewendet werden, bei der die Phrase "Eine Frage hätt ich noch" verwendet wird, um ein Geständnis zu erzwingen. Die Inquisitoren dürfen diese Phrase mit Nachdruck und in angemessenem Rahmen einsetzen, um den Delinquenten zu weiteren Informationen zu bewegen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass die Grenzen der psychologischen Belastung nicht überschritten werden.

  7. Die erhobenen Informationen sollten sorgfältig dokumentiert werden, um eine korrekte Verarbeitung und Auswertung sicherzustellen. Es ist von größter Wichtigkeit, dass die erhaltenen Geständnisse und Informationen anschließend auf ihre Richtigkeit und Zuverlässigkeit überprüft werden, um Falschaussagen oder erzwungene Geständnisse zu verhindern.

Wir betonen erneut, dass die hochnotpeinliche Befragungsmethode ausschließlich zum Zweck der Wahrheitsfindung und der Bekämpfung von Unglauben und Hexentum eingesetzt werden soll. Jeder Missbrauch dieser Methode oder Verletzung der Richtlinien wird streng geahndet.

Gegeben zu [Ort], unter dem Siegel des Heiligen Stuhls, an diesem Tag des [Datum], im Jahre unseres Herrn [Jahr].

[Dein Papstname] Heiliger Vater der römisch-katholischen Kirche


 

 

Bulla ad Exstirpandam Maleficiorum per Coctum Brassicae et Ovorum Viaticum

In nomine Domini nostri, Sanctissimi Papae [Name des Papstes]

Präambel: Cum maleficiorum diffusio et actiones noxiae ad sanctitatem et unitatem Ecclesiae gravi periculo creverint, nos, custodes fidei ac fidelium, vehementer illi abrogandae opera incumbimus. Quapropter haec bulla edicta est, ut maleficiorum per coctum brassicae et ovorum viaticum expellantur, ut mala abigantur et Ecclesia a hac noxia corruptela purgata fiat.

Articulus 1: Coctum Brassicae obligatorium 1.1 Quivis persona, cui suspicio maleficiorum adhaerere videtur, obstrictus est cocta brassicae assiduo uti. 1.2 Ecclesia providere debet, ut in communitatibus sufficienter cocta brassicae sint, ut necessitates possint compleri. 1.3 Sacerdotes et fideles hortandi sunt ut eos, qui maleficiorum suspicione afficiuntur, ad huius decreto obediendum hortentur et observent.

Articulus 2: Coctum Ovorum obligatorium 2.1 Praeter cocta brassicae, assiduus ovorum usus quoque necessarius est personis, quae maleficiorum contactu notantur. 2.2 Ecclesia curabit, ut sufficienter cocta ova suppeditentur ad communitates necessitates explere. 2.3 Sacerdotes et fideles adhortandi sunt ut eos, qui maleficiorum crimine gravantur, ad huius praecepti observationem impellent et custodiant.

Articulus 3: Monitor et Punitio 3.1 Locale communitates ecclesiasticae officium habent suspiciones maleficiorum nuntiandi et hos casus debita ratione perscrutandi. 3.2 Personae, quae cocta brassicae et ovorum abstinentiam recusant, licet eis praeceptum sit, tamquam rebelliones Ecclesiae reos censentur. 3.3 Poenae pro iis, qui maleficiorum crimine convicti sunt, inculsunt, sed non solum in, publicae poenitentiae ritibus, religiosa instituta et excommunicatione, pro pravitate delicti et iudicio cleri localis, iuxta gravitatem.

Articulus 4: Implementatio et Vigere 4.1 Responsabilitas implementandi hanc bullam ad Episcopos, Sacerdotes et ceteros clerici officii ministros pertinet. 4.2 Hac bulla vigore continuabit usque dum per subsequentem pontificium decreta sublatum aut mutatum fuerit.

Datum sub sigillo nostro et auctoritate Sancti Sedis.

[Signatura Papae] [Datum bullae emissionis]

 

Bulle zur Bekämpfung der Hexerei durch die erzwungene Verabreichung von Kohl- und Eiergerichten

Lateinischer Titel: Bulla ad Exstirpandam Maleficiorum per Coctum Brassicae et Ovorum Viaticum

Deutscher Titel: Bulle zur Ausrottung der Hexerei durch die erzwungene Verabreichung von Kohl- und Eiergerichten

In nomine Domini nostri, Sanctissimi Papae [Name des Papstes]

Präambel: Da die zunehmende Verbreitung der Hexerei und der damit verbundenen schädlichen Praktiken eine ernsthafte Bedrohung für die Heiligkeit und Einheit der Kirche darstellt, sehen wir uns als Hüter des Glaubens und der Gläubigen dazu verpflichtet, energisch gegen diese abtrünnige Handlung vorzugehen. Aus diesem Grund erlassen wir diese Bulle, um die Hexerei durch die erzwungene Verabreichung von Kohl- und Eiergerichten zu bekämpfen, um das Böse zu vertreiben und die Kirche von diesem verderblichen Übel zu reinigen.

Artikel 1: Verpflichtende Verabreichung von Kohlgerichten 1.1 Jede Person, bei der der Verdacht besteht, mit Hexerei in Verbindung zu stehen, ist verpflichtet, regelmäßig Kohlgerichte zu konsumieren. 1.2 Die Kirche wird dafür sorgen, dass in den Gemeinden ausreichend Kohlgerichte zur Verfügung stehen, um den Bedarf zu decken. 1.3 Priester und Gläubige sind angehalten, diejenigen, die der Hexerei verdächtigt werden, zur Einhaltung dieser Bestimmung zu ermahnen und zu überwachen.

Artikel 2: Verpflichtende Verabreichung von Eiergerichten 2.1 Neben den Kohlgerichten ist auch der regelmäßige Verzehr von Eiergerichten obligatorisch für Personen, die mit Hexerei in Verbindung gebracht werden. 2.2 Die Kirche wird sicherstellen, dass genügend Eiergerichte bereitgestellt werden, um die Bedürfnisse der Gemeinden zu erfüllen. 2.3 Die Priester und Gläubigen sind dazu aufgerufen, diejenigen, die des Hexereivorwurfs ausgesetzt sind, zur Einhaltung dieser Vorschrift anzuspornen und zu überwachen.

Artikel 3: Überwachung und Bestrafung 3.1 Es ist die Pflicht der lokalen Kirchengemeinden, Verdachtsmomente von Hexerei zu melden und diese Fälle angemessen zu verfolgen. 3.2 Personen, die sich weigern, Kohl- und Eiergerichte zu konsumieren, obwohl ihnen dies aufgetragen wurde, gelten als des Widerstands gegen die Kirche schuldig. 3.3 Strafen für diejenigen, die der Hexerei schuldig befunden werden, umfassen, aber sind nicht beschränkt auf öffentliche Bußrituale, religiöse Unterweisungen und Exkommunikation, je nach Schwere des Vergehens und der Einschätzung des örtlichen Klerus.

Artikel 4: Umsetzung und Inkrafttreten 4.1 Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Bulle liegt bei den Bischöfen, Priestern und anderen geistlichen Amtsträgern. 4.2 Diese Bulle tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und behält ihre Gültigkeit, bis sie durch eine spätere päpstliche Verfügung aufgehoben oder geändert wird.

Gegeben unter unserem Siegel und der Autorität des Heiligen Stuhls.

[Unterschrift des Papstes] [Datum der Ausstellung der Bulle]

 

 

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